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Weg zur Förderung

Projektablauf

Projekt

Idealtypischer Projektablauf:

  1. Einordnen der Idee
  2. Konzepterstellung, Aufbereitung der Idee
  3. Entscheidungsgremium
  4. Projektanmeldung
  5. vertragl. Grundlagen, Vorschriften etc.
  6. Projekteinreichung
  7. Projektbeurteilung
  8. Projektdurchführung und -abrechnung
  9. Häufig gestellte Fragen

 

Einordnen der Idee

Am Anfang eines jeden Projektes steht eine Idee, mit welcher die Region  weiterentwickelt werden kann. Zur Umsetzung gilt es zuerst zu prüfen, ob sie den Strategien und Zielen des lokalen Entwicklungsplanes der Region für die Periode 2014-2020 entspricht. Zur lokalen Entwicklungsstrategie hier

 

Konzepterstellung, Aufarbeitung der Idee

Bereits in dieser Phase ist eine Abstimmung mit dem LAG-Management im Büro in Hochfilzen  sinnvoll. Das Projekt wird durchleuchtet und verfeinert, um den optimalen Output und ein Einordnen in ein Förderschema zu gewährleisten. Diese Phase ist nicht zu unterschätzen, da eine genaue Kostenaufstellung und eine genaue Auflistung wesentlicher Projektteile erfolgen muss. Ebenso sind bereits bei der Antragstellung teilweise Angebote für wesentliche Leistungsteile beizulegen.

 

Entscheidungsgremium

Das Entscheidungsgremium entscheidet auf regionaler Ebene über die Sinnhaftigkeit und Relevanz eines Projektes anhand von einer vordefinierten Projektselektionsstruktur. Die Projektauswahlstruktur steht hier zum Download bereit.

 

vertragliche Grundlagen, Vorschriften

Die LAG teilt dem Projektträger die wesentlichen Elemente eines LEADER-geförderten Projektes mit. Dazu zählen die Vergabe von Aufträgen, Publizitätsvorschriften, Rechnungslegung, Fristen etc.

Da LEADER-Projekte nicht zu 100 % gefördert werden, müssen die Eigenmittel für die Finanzierung entweder vom Projektträger selbst, oder von Partnerorganisationen oder anderen Projektbeteiligten aufgebracht werden.

 

Projekteinreichung

Nach der positiven Beurteilung im Entscheidungsgremium kann der LEADER-Förderantrag (oder INTERREG, IWB, ...) in Abstimmung mit dem LAG-Management ausgefüllt und durch das LAG-Management an die dafür zuständige Landesstelle gesendet werden. Die Anlagen dazu sind der Projektantrag, die Verpflichtungserklärung und das Konzept zum Projekt. Alle Dokumente und Anlagen können downgeloadet werden, bzw. werden vom LAG-Management zur Verfügung gestellt.

DER ANTRAG MUSS IMMER DURCH DIE LAG ERFOLGEN UND NICHT DURCH DEN PROJEKTTRÄGER DIREKT!

 

Projektbeurteilung

Anhand der eingelangten Daten beurteilt und prüft die LVL (Leaderverantwortliche Landesstelle) und die Förderstelle das Projekt und genehmigt gegebenenfalls die vereinbarte und im Antrag festgelegte Fördersumme. Diese Förderzusage geht direkt an den Projektträger. Bei negativer Beurteilung erhält der Projektträger ebenfalls eine Mitteilung vom Land Tirol.

 

Projektdurchführung

Nach Erhalt der Förderzusage kann mit dem Projekt gestartet werden. Das Projekt wird entsprechend der Planung im Projektantrag gestartet. Ist im Laufe der Projektdurchführungen erkennbar, dass das Projekt einer Änderung bedarf, nützen Sie das Service des LAG-Managements. Jedenfalls ist sicher zu stellen, dass die PVL über die Änderungen unterrichtet wird. In der Regel wird nach Abschluss des Projekts die Förderfähigkeit, die sich durch die Änderungen ergeben, festgestellt. Wie auch in anderen Förderprogrammen gibt es keinen rechtlichen Anspruch des Antragsstellers auf die Auszahlung von Fördermitteln.

Im Verlaufe des Projekts fallen für den Projektträger Kosten an. Die eingehenden Rechnungen werden vom Projektträger bezahlt. Die Rechnungen als auch der Nachweis der Zahlung (bestätigter Bankbeleg oder Auszug der elektronischen Überweisung) sind die Grundlagen für die Projektabrechnung. Die Projektabrechnung kann vom Projektträger selbst durchgeführt werden. Ein Service des LAG-Managements besteht darin, die Projektabrechnung durch einen Dienstleister zu organisieren. Diese Leistung ist jedoch kostenpflichtig und muss vom Projektträger entsprechend beauftragt werden. Auch werden durch den Projektträger bzw. dessen Projektbegleiter die laufenden Projektberichte dem LAG-Management zur Verfügung gestellt. Diese werden zusammen mit den Rechnungsbelegen im Anhang zu einem Antrag auf Auszahlung der Förderungen der PVL übergeben.

 

Häufig gestellte Fragen

ALLGEMEIN Für was steht die Abkürzung LEADER?
LEADER =Liaison entre Actions de Développement de l’Economie Rural
wörtlich übersetz: Verbindungen zwischen Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
frei übersetzt: Branchenübergreifende Initiativen zur Entwicklung der ländlichen Gebiete

Was heißt die Abkürzung LAG im Zusammenhang mit LEADER?
Dies bedeutet Lokale Aktionsgruppe. Die Lokale Aktionsgruppe hat ein Regionales Entwicklungsprogramm (REP) ausgearbeitet und als förderfähiges Programm von den nationalen und den Stellen der EU bestätigt erhalten.

PROJEKTORIENTIERTE FRAGEN
Wer kann ein Projekt zur Förderung im Rahmen des LEADER Programms beantragen?
Jede juristische Person aus dem Fördergebiet kann ein Projekt zur Förderung beantragen, bevorzugt sind jedoch Projektträger, deren Projektvorhaben auf die gemeinschaftliche Entwicklung ausgerichtet ist und dadurch die Projektergebnisse mehreren Organisationen, respektive der Region zu Gute kommt.

Sind die Projektergebnisse ausschließlich dem Projektträger zugänglich?
Eine Grundstrategie von LEADER ist die Übertragbarkeit. Ein Bewertungskriterium ist die Innovation eines Projektes, Beispielhaftigkeit und die Übertragbarkeit auf andere Organisationen und Regionen. Es ist eine erklärte Absicht, die Projektergebnisse zu veröffentlichen und dadurch Initiativen in anderen Regionen zu stimulieren.

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